Die anstehenden freiwilligen Gemeindefusionen zum 01.01.2019 stellen sowohl die Kommunen als auch die KIV Thüringen GmbH vor erhebliche IT-technische, organisatorische und personelle Herausforderungen. Mit der Verabschiedung des erforderlichen Gesetzes, dass sich derzeit mit Änderungsanträgen in den Ausschüssen des Landtages befindet, ist nicht vor November/Dezember 2018 zu rechnen. In dem zu kurz bemessenem Zeitraum über den Jahreswechsel werden wir als KIV gemeinsam mit unseren Softwarelieferanten keine ausreichen Kapazitäten zur Bewältigung der Datenkonvertierung, Zusammenführungen sowie der damit verbundenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bereitstellen können, um alle Arbeiten in diesem Zeitraum abschließen zu können.
Um eine optimale, sachgerechte zeitliche und personelle Planung sowohl auf Ihrer als auch auf unserer Seite sowie seitens der Softwarehersteller zu garantieren, müssen wir alle gemeinsam unsere Kommunikation, den Wissensaustausch und die Planung straffen. Damit wir dennoch gemeinsam die anstehenden Aufgaben zeit- und sachgerecht lösen können, laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung „Gebietsreform 01.01.2019“ am 22.10.2019 bzw. 23.10.2019 in die KDGT Erfurt ein, auf welcher wir Ihnen wichtige Informationen zum organisatorischen und technischen Rahmen der Datenkonvertierungen zur Gebietsreform sowie zu IT- technischen Fragen geben wollen.
Unsere Fachberater der KIV Thüringen GmbH werden hierzu den Dialog im Rahmen von etwa halbstündigen Vorträgen suchen, auf welchen alle erforderlichen Maßnahmen, notwendige Zuarbeiten, Zeitpläne und Kostenrahmen für jedes einzelne durch die KIV Thüringen GmbH betreute Fachverfahren erläutern werden. Weiterhein stehen Ihnen hier unsere Techniker zu IT-technischen Fragen und zur Abstimmung von Projekten zur Verfügung.
Eingeladen sind alle Verwaltungen, die
• Im Rahmen der Gebietsreform zum 01.01.2019 erweitert bzw. umstrukturiert werden und
• Fachverfahren der KIV Thüringen GmbH weiterhin einsetzen bzw. übernehmen.
Ziel der Veranstaltung:
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie Unterlagen für unsere gemeinsame Planung. Mit Hilfe dieser Unterlagen können Sie, vorbehaltlich der genauen Bestimmungen des zu verabschiedenden Gesetzes, eine Absichtserklärung abgeben und somit die KIV Thüringen GmbH mit der Durchführung der besprochenen Tätigkeiten beauftragen.