Die Digitalisierung der Thüringer Verwaltungen hat begonnen. Bald werden Unternehmen, andere Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Ort und Öffnungszeiten – ihre Anliegen, Anträge und übergreifenden Prozesse digital abwickeln können.

Dieser durch entsprechende Gesetze[1] bereitete Weg birgt auf der einen Seite ein enormes Potential, aber auch einen anfänglich hohen Aufwand sowie Gefahren auf der anderen Seite.

 

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen, weil:

  1. Sie und Ihre Verwaltung besitzen das Wissen über Ihre Geschäftsprozesse und Verwaltungsvorgänge.
  2. Wir haben 25 Jahre Erfahrung in der Kommunalen Datenverarbeitung.
  3. Koordinierung, Bündelung und Nutzung vorhandener Ressourcen (z.B. Rechenzentrum der KIV und des Landes) sind Garanten für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung bis 2022.
  4. Der Gemeinsame Erfahrungsaustausch mit allen Kommunen vermeidet Fehlentwicklungen.
  5. Eine fachgerechte Abstimmung und das Zusammenfassen von Beschaffungen, Dienstleistungen und Projekten schaffen Synergien und optimieren den Personal- und Ressourceneinsatz.

 

Erfolg ist nur gemeinsam möglich

Im Unternehmensverbund von KIV Thüringen und ekom21 stehen ausreichend Ressourcen an Rechenzentrumskapazität und Personal wie Fachberater, Programmierer, Berater zu IT-Sicherheit und Datenschutz, Systemtechniker und Administratoren zur Verfügung.

Gekoppelt mit den Landesdiensten und Ihren schon eingesetzten Fachverfahren können wir mit unseren vorhandenen E-Government-Diensten die Digitalisierung meistern.

 

Nicht der Schnellste oderStärkste siegt, sondern der, der Herausforderungen im Team meistern kann.

Die vom Thüringer Finanzministerium erarbeitete Förderrichtlinie ermöglicht Ihnen und Ihrer Verwaltung einen finanziell überschaubaren Weg, die Digitalisierung zu gestalten. Wir bündeln die Digitalisierungsprojekte mit unserem Wissen, Kontakten zu Dienstleistern und Softwareentwicklern sowie dem Land Thüringen im Dialog mit allen Thüringer Verwaltungen.

 

Wer will – findet Wege – wer nicht will – findet Gründe.

Unter der Federführung des Landes werden derzeit Konzepte erarbeitet, anhand derer die gemeinsamen Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen unter den Beteiligten diskutiert werden können. Eine Idee besteht darin, unter Beteiligung des Landes eine kommunale IT-Genossenschaft zu gründen. Erste Ergebnisse werden für Anfang 2019 in Aussicht gestellt.

 

Eine Reise mit tausend Meilen beginnt mit einem kleinen Schritt.

Wir haben begonnen! Das vom Land Thüringen bereitgestellte ThAVEL[2]-System wurde um das Thüringer Kommunale Onlinesystem ThKOS erweitert. ThKOS bietet jetzt schon ein Set von 150 Lebenslagen (Verwaltungsprozesse des OZG) mit direkter Kopplung zu Ihren Fachverfahren an. Anfang 2019 beginnen wir mit der Digitalisierung des Personenstandswesen über ThKOS. Bürger können dann Anträge digital stellen, Urkunden bestellen und online bezahlen.

 

Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Misslingen seine Gründe.

Den mit Ihnen begonnen Weg werden wir in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortsetzen. Folgende ersten Schritte werden ab 2019 umgesetzt:

  • Schaffung von Sicherheit in der Datenverarbeitung mit Einführung eines ISMS[3] in Ihrer Verwaltung.
  • Erweiterung von ThKOS – individuell um Lebenslagen Ihrer Verwaltung und Anbindung an Ihre Fachverfahren.
  • Aufbau eines Dokumentenaustausch (eAkte) zwischen Land, Landkreis und anderen Verwaltungen.
  • Integration von ThKOS in das ThAVEL-System.
  • Ausbau E-Payment für automatischer Soll/Ist-Ausgleich mit Ihrem Finanzwesen.
  • Integration des vom Land bereitgestellten Bürger-Authentifizierungsdienstes und Integration in Bürgersafe.

 

Es gibt nur zwei Dinge die man falsch machen kann – aufhören oder gar nicht erst anfangen!

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam beginnen oder schon angefangene Projekte fortsetzen!

Entsprechend unserer Prämisse „Service ist kein Projekt, Service ist eine Haltung“ werden wir ab 2019 Ihre Erfahrungen, Anforderungen und Interessen bündeln, in gemeinsamen Projekt– und Förderanträgen reflektieren und umsetzen.

Um den Dialog zu starten möchte wir Sie schon jetzt recht herzlich für unsere ersten Veranstaltung „Thüringen Digital“ Anfang 2019 einladen. Genaue Informationen werden in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

 

[1] OZG- Onlinezugangsgesetz, E-GovThürG – E-Government Gesetz Thüringen (Thüringer E-Government-Gesetz – ThürEGovG)

[2] ThAVEL – Thüringer Antragsystem für Verwaltungsleistungen

[3] ISMS – Informationssicherheits- und Managementsystem (vom Landesrechnungshof gefordert)