Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (TLMB) bietet eine neue Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit an. Sie können sich dadurch Investitionen in Ihre bauliche, aber auch digitale Barrierefreiheit in Höhe von 80% bis hin zu 100.000€ fördern lassen.

 

Weitere Informationen: Förderprogramm für Barrierefreiheit | Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen (tlmb-thueringen.de)

 

Diverse Gesetze verpflichten insbesondere Sie als Thüringer Kommune dazu, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten:

  • Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
  • Standards zur Umsetzung in Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)
  • Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)

Jeder Mensch soll ohne externe Unterstützung und ohne zusätzlichen Zeitaufwand ein digitales Angebot nutzen können. Das heißt, dass alle Informationen für den Interessenten auffindbar sein müssen, verstanden werden, gelesen werden können und barrierefrei dargestellt werden.

 

Ihr Kommunaler IT-Dienstleister steht Ihnen für gemeinsame Projekte zur Herstellung von digitaler Barrierefreiheit zur Verfügung. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Optimierung Ihrer Homepage.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oder