owi21 hat die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten revolutioniert

So heißt es in dem Artikel von Heise.de hinsichtlich der Ordnungswidrigkeitensoftware „owi21“ unseres Gesellschafters ekom21 – KGRZ Hessen, welches wir auch bei vielen unserer Thüringer Kunden im Einsatz haben und rundum betreuen.

Für Ordnungsamtmitarbeiter im Außendienst war es noch nie so einfach einen Fall zu erfassen, Smartphone zücken, Kennzeichen eingeben, Verstoß auswählen, Beweisfoto machen und fertig. Aber nicht nur die Erfassung ist kinderleicht, sondern auch die Bearbeitung. Die Kuvertierung und der Versand erfolgt auf Wunsch zentral durch das Rechenzentrum. Natürlich bleiben die Sachbearbeiter weiterhin vollumfänglich Herr über ihre gesamten Bußgeldverfahren.

Das im Jahre 2004 geborene „owi21“ ist eine Erfolgsgeschichte. Das System ermöglicht nicht nur die fast papierlose Abwicklung von Bußgeldverfahren, sondern ist auch laut der Zentralen Bußgeldstelle des Landes in Kassel ein Verkaufsschlager. Es wird bereits in sieben Bundesländern eingesetzt und zählt aktuell jährlich ca. 21 Millionen bearbeitete Ordnungswidrigkeiten. Ab Juli 2018 kommt außerdem Rheinland-Pfalz mit rund 80 Kommunen dazu. Auch die Nachverfolgung von Verkehrssündern aus anderen EU-Ländern ist möglich und Schreiben werden in dessen Landessprache erzeugt.

Alle Berechtigten haben direkten Zugriff auf die Daten und für angeschlossene Gerichte sowie Rechtsanwälte sind Akten schnell verfügbar. Zu dem profitieren die Betroffenen durch problemlose Falleinsicht inklusive Beweismittel, Äußerung sowie Bezahlung – alles online.

Auch die Datenschützer haben laut eigenen Aussagen hinsichtlich des Online-Verfahrens in keinen einzigen Punkt Bedenken.

Am 26.02.2018 nimmt „owi21“ nun die nächste technische Hürde und das „owi21 to go“ wird auf den Diensthandys der hessischen Polizei verfügbar sein.

Mit der aktuellen Version von „owi21 to go“ werden außerdem nun auch iOS (Apple)-Geräte unterstützt. Der nächste Fortschritt der Programmentwicklung ist ebenfalls geplant, so sollen Sachbearbeiter zukünftig Zugriff auf Passfotos der Meldeämter erhalten um im Zweifelsfall die Person auf einem Blitzfoto zu identifizieren.

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