Wann

29.04.26    
9:00 - 13:30

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Wo

Tagungsräume Erfurt, Eislebener Straße 1, 99086 Erfurt
Eislebener Straße 1g, Erfurt, Thüringen

Veranstaltungstyp

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KommunalCloud in Thüringen – VDI auf Basis der Thüringer Verwaltungscloud (ThVC)
Wie können Kommunen Cloud-Technologien sicher und souverän einsetzen?

Wir geben Einblicke in die Architektur der Thüringer Verwaltungscloud (ThVC), stellen die Ergebnisse des Proof of Concept mit der Stadtverwaltung Lauscha vor und zeigen, wie VDI-Arbeitsplätze für Kommunen bereitgestellt werden können.

 

Themen (Auswahl):

  • Souveräner Cloud-Betrieb für kommunale IT-Strukturen
  • Architektur KommunalCloud auf Basis der Thüringer Verwaltungscloud (ThVC)
  • Proof of Concept (POC) mit der SV Lauscha
  • Der Weg in den sicheren Betrieb: VDI-Arbeitsplätze über das KVNFT

 

Agenda:

  • Begrüßung und Einführung
    Herr Gmilkowsky (Geschäftsführer KIV Thüringen GmbH)

 

  • Exit-Strategie von VMware & Co – Souveräner Cloud-Betrieb
    Herr Gmilkowsky  (Geschäftsführer)

 

  • Architektur der KommunalCloud auf Basis der Thüringer Verwaltungscloud (ThVC)
    Herr Kramer (TLRZ)

 

  • Proof of Concept (POC) mit der Stadtverwaltung Lauscha
    Herr Lange (KIV Thüringen GmbH)

 

  • Der Weg in den sicheren Betrieb: VDI-Arbeitsplätze über das KVNFT
    Herr Barth (KIV Thüringen GmbH)

 

  • Offene Gespräche und Austausch

 

Zeit für individuelle Gespräche

 

Zielgruppe:

  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften, IT-Leiter

 

  • Anmeldeschluss /Buchungsende: 27.04.2026 23:45 Uhr

Maximal können sich 100 Teilnehmer zu der Veranstaltung anmelden.

 

Veranstaltungsort:

Tagungsräume Erfurt, Eislebener Str. 1, 99086 Erfurt 

 

Stornobedingungen:

Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 5 Werktage vor Seminarbeginn in schriftlicher Form an die angegebene Emailadresse möglich.

Für kurzfristigere Ausfälle räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Absage außerhalb dieser Rahmenbedingungen oder Nichterscheinen eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € berechnen müssen.

 

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