Die Digitalisierung in Deutschland ist eng mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verbunden, das Verwaltungen und Behörden zur durchgängigen Digitalisierung von Geschäftsprozessen anhält. Ziel ist es, dass die Begehren von Bürgern, Unternehmen und anderen Verwaltungen ohne Medienbrüche übergreifend bei den hierbei zuständigen Stellen schnell verarbeitet werden können.

Die dafür benötigten Informationen werden durch Bürger und Unternehmen über hoch verfügbare und gesicherte Systeme eingegeben, aus unterschiedlichsten Datenquellen zusammengetragen, datenschutzrechtlich bereinigt und aufbereitet.

Die Erfassung der Begehren von Bürger und Unternehmen erfolgt in den einzelnen Ländern durch unterschiedliche Portalsysteme, welche mit ePayment und Authentifizierung gekoppelt sind.

Um eine sichere übergreifende medienbruchfreie und digitale Geschäftsprozessabwicklung zu ermöglichen, müssen unterschiedlichste IT-Systeme, IT-Fachanwendungen und Portalsysteme Daten untereinander unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte (z.B. verschlüsselt) austauschen. Dazu wird ein bundeseinheitliches System in Form eines Gateways (Fit-Connect Gateway) angestrebt. Dieses dient der standardisierten Vermittlung und als Transportmedium von Informationen zwischen den an den Geschäftsprozessen beteiligten Behörden und den dort genutzten IT-Fachanwendungen.

Im Rahmen des entkoppelten Betriebs von Portallösungen und IT-Fachanwendungen gestattet das Fit-Connect-Gateway auf Bundesebene die Anbindung von weiteren Kommunalen-Gateways auf Landesebene.

Mittels der Kommunal-Gateways auf Landesebene wird die letzte Meile zu den eigentlichen IT-Fachanwendungen, welche die Geschäftsprozessabwicklung unterstützen, hergestellt. Die Vielfältigkeit und Individualität der eingesetzten IT-Fachanwendung bei Verwaltungen und Behörden vor Ort kann somit berücksichtigt werden. Alte Schnittstellen und propietäre Systeme können mittels des Kommunalgateways und dem Fit-Connect-Gateway bundesweit an der Digitalisierung teilhaben. Darüber hinaus können entsprechend des Leistungskataloges individuelle Datenbereinigung und Verteilung realisiert werden.

Der hier vorgestellte, mehrstufige Ansatz eines entkoppelten Betriebs von Portallösungen und IT-Fachanwendungen auf Basis einer Lösung Bundesebene (Fit-Connect-Gateway) und Landesebene (Kommunal-Gateway) bietet mehrere Vorteile:

  • So können bei der digitalen Vorgangsbearbeitung  behördenübergreifend die Vielfältigkeit und Individualität von eingesetzten IT-Fachanwendung durch individuelle, entkoppelte Schnittstellenanpassung berücksichtigt werden.
  • Da Portallösungen und IT-Fachanwendungen nie direkt interagieren, steht mit diesem mehrschichtigen Ansatz ein „gehärtetes“ System zur Abwehr von Angriffen und einer 24/7 Verfügbarkeit zur Entgegennahme von digitalen Anträgen zur Verfügung.
  • Entsprechend der rechtlichen Erfordernissen können darüber hinaus bei der Weiterleitung von Daten datenschutzrechtliche Bereinigung, Verschlüsselung und Verteilung realisiert werden, was einen höchsten Maß an Datenschutz gewährleistet.

In Ergänzung bereits vorhandener Strukturen zielt die in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunalen IT-Dienstleistern entwickelte Lösung auf eine zügige Umsetzung der Digitalisierung unter Berücksichtigung der vorhandenen heterogenen IT-Fachverfahren und IT-Infrastruktur unter der Wahrung und Weiterentwicklung bestehender Standards.