Externer Datenschutzbeauftragter

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit den angepassten Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen verbindlich anzuwenden. Die Leitung jeder Verwaltung ist für die Einhaltung der Verordnungen und Gesetze zum Datenschutz verantwortlich. Entsprechend dieser Gesetze ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen. Die Benennung kann durch einen Mitarbeiter der Verwaltung (interner DSB) oder auf Basis eines Dienstleistungsvertrages (Art. 37 (6)) benannt werden (externer DSB).
Die KIV Thüringen GmbH wird den Auftraggeber nach Maßgabe dieses Vertrages bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den dafür notwendigen Arbeiten, Dokumentationen und Maßnahmen unterstützen und mittels eines Dienstleistungsvertrages die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen.

„Datenschutz ist ein notwendiges Gegengewicht und ein Korrekturinstrument gegen übermäßige, die Individualrechte beeinträchtigende Datenverarbeitung, aber er kann und soll kein Verhinderungsinstrument sein.“ 
Hans Peter Bull (Jurist)

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

Der externe Datenschutzbeauftragte wirkt während seiner Benennung auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Dazu gehört gemäß Art. 39 DSGVO:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten auf Anfrage
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften (z.B. BDSG-NEU) (Stichprobenüberprüfung in Abstimmung mit den Leitungsebenen)
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung bei Anfrage des Verantwortlichen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde bei mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen

Die KIV Thüringen GmbH wird dem Auftraggeber eine fachlich geeignete und zuverlässige Person nachweisen, die der Auftraggeber als externen Datenschutzbeauftragten für den Bereich der eigenen Verwaltung benennt.

Die KIV Thüringen GmbH hat dafür zwei Mitarbeiter durch die DEKRA extern zertifizieren lassen, die Sie als externer Datenschutzbeauftragter  unterstützen können. Bei mehr als 45 Verwaltungen sind unsere Mitarbeiter bereits im Einsatz.

Der von der KIV Thüringen GmbH gestellte externe Datenschutzbeauftragte erfüllt alle gesetzlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus steht er der Einrichtung als Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes zur Verfügung, um praktikable und effiziente Lösungen unter Beachtung der Erfordernisse, Aufgaben und Ziele der Einrichtung zu erzielen. Die KIV Thüringen GmbH übernimmt die organisatorische Kontrolle darüber, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen jederzeit und umfassend erbracht werden können.