Herausforderung E-Government

Unter E-Government im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.

„E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht.“
Johannes Ludewig, Vorsitzender des nationalen Normenkontrollrates 2016

Mit moderner, elektronischer Kommunikation sollen Amt und Mensch schneller und besser zueinanderfinden. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken und elektronischen Medien für Regierungs- und Verwaltungsprozesse. Ämter oder Behörden kommunizieren untereinander oder mit den Bürgern auf elektronischem Wege. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuerklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kfz online zu erledigen. Auch Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge laufen mittlerweile auf elektronischem Wege. Die digitale Agenda der Bundesregierung und auf europäischer Ebene der European eGovernment Action Plan bilden die Ausgangsposition für die Einführung des E-Government.

Mittlerweile stehen die Kommunen in Thüringen vor der Aufgabe, dass neue E-Government-Gesetz umzusetzen und dazu zahlreiche technische und vor allem organisatorische Anstrengungen zu unternehmen. Aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sind in den Text eingeflossen, zentrale Themen des E-Governments wurden abgedeckt und mit Zeitplänen versehen. Zum Teil reichen die Regelungen in Thüringen über Bundesvorgaben hinaus. Nicht zuletzt soll das Gesetz die Verwaltungsmodernisierung unterstützen.

Im Dezember 2017 hatte der Thüringer Rechnungshof konstatiert: IT-Strategie, Software-Betreuungssystem, Sicherheitskonzeption, Beschaffungs- und Entwicklungssystem – 80 Prozent der mehr als 800 Kommunen im Freistaat haben nichts davon. Die Diversität und die Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen setzen sich in der IT-Landschaft fort.

E-Government in Thüringen

Das Land Thüringen will die Kommunen in den nächsten Jahren zielgerichtet unterstützen und für verschiedene E-Government-Anwendungen und -Ausbaustufen entsprechende Basisanwendungen zur Verfügung stellen. Grund für diesen Ansatz ist das Fehlen einer Struktur der kommunalen Zusammenarbeit im IT-Bereich in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern.  All diese Basisanwendungen sollen im Thüringer Landesrechenzentrum zentral betrieben und gepflegt werden. Kommunen können dann über ThAVEL – das zentrale Antragsmanagement-System für Behörden – viele Dienste online bereitstellen. Dabei wird sich ThAVEL in die bestehenden Internet-Auftritte der Behörden und Kommunen einfügen. Diese Basisanwendungen werden den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

„Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft ist E-Government eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt der Haushaltskonsolidierung.“ 
Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaates Thüringen

Thüringen hat seit dem Jahr 2016 einen zentralen IT-Haushaltsplan, der vom Finanzministerium bewirtschaftet wird. Aktuell führt der Freistaat in der Justizverwaltung die E-Akte ein. Ab 2019 wird es eine Schwerpunktabteilung für E-Government und IT geben. Bereits heute steuern Fachleute das Thüringer E-Government zentral und sind Ansprechpartner für die anderen Ressorts. Die Abteilung wird von einem nachgeordneten Bereich im Landesverwaltungsamt unterstützt: die Abteilung „Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0“ im Landesverwaltungsamt.

 

Neue Herausforderungen stehen an

Die KIV Thüringen GmbH beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit diesem Thema und steht dazu in ständigem Kontakt sowohl mit dem Thüringer Innenministerium als auch mit dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V. Hier sind wir bestrebt, den gesamten Komplex (E-Rechnung, E-Akte, E-Mail-Archivierung, Onlinezugangsgesetz, neues E-Government-Gesetz, Anbindung der Kommunen an ThAVEL, Datenschutzgrundverordnung) im Sinne unserer Kunden und aus Sicht der Thüringer Verwaltungen sachgerecht technisch und organisatorisch zu klären.

 

Schwerpunkte und Fristen

E-Rechnung: Empfang und medienbruchfreie Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind ab dem 27.11.2019 zu ermöglichen.

E-Akte: Die E-Akte ist bis 01.01.2022 verbindlich in der Landesverwaltung einzuführen. Die nachgeordneten Kommunen sollen dies voraussichtlich bis 01.01.2023 umsetzen.

E-Payment: Laut Entwurf des E-Government-Gesetzes Thüringens (§12) müssen die Behörden spätestens ab dem 01.01.2019 elektronische Bezahlmöglichkeiten und die elektronische Rechnungsstellung ermöglichen.

E-Mail-Archivierung: Die E-Mail-Archivierung als Pflichtaufgabe nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gilt bereits seit 01.01.2017.

Datenschutz/Datensicherheit: Bei der Umsetzung aller genannten Aufgaben muss es ein technisches Ziel sein, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulation und andere Bedrohungen zu sichern. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (verbindlich ab 25.05.2018) gibt dabei u.a. den Rahmen für E-Rechnung, E-Akte, E-Payment und E-Mail-Archivierung vor.

 

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