{"id":155,"date":"2018-02-27T17:34:09","date_gmt":"2018-02-27T16:34:09","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.152.35\/?page_id=155"},"modified":"2018-12-13T14:01:07","modified_gmt":"2018-12-13T13:01:07","slug":"sitzungsdienst","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/portal.kiv-thueringen.de\/web\/loesungen\/sitzungsdienst\/","title":{"rendered":"E-Government"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"color: #ff9900;\">Herausforderung E-Government<\/span><\/h1>\n<p>Unter E-Government im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchf\u00fchrung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen beh\u00f6rdlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und B\u00fcrgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.<\/p>\n<blockquote><p><em><span style=\"color: #769400; font-size: 14pt;\">&#8222;E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht.&#8220;<\/span><\/em><br \/>\n<span style=\"color: #769400; font-size: 8pt;\">Johannes Ludewig, Vorsitzender des nationalen Normenkontrollrates 2016<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Mit moderner, elektronischer Kommunikation sollen Amt und Mensch schneller und besser zueinanderfinden. Gemeint ist damit der verst\u00e4rkte Einsatz von modernen IT-Techniken und elektronischen Medien f\u00fcr Regierungs- und Verwaltungsprozesse. \u00c4mter oder Beh\u00f6rden kommunizieren untereinander oder mit den B\u00fcrgern auf elektronischem Wege. Beispiele f\u00fcr E-Government sind die Online-Steuerkl\u00e4rung oder die M\u00f6glichkeit, die Zulassung eines Kfz online zu erledigen. Auch Vergabeverfahren f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge laufen mittlerweile auf elektronischem Wege. Die digitale Agenda der Bundesregierung und auf europ\u00e4ischer Ebene der European eGovernment Action Plan bilden die Ausgangsposition f\u00fcr die Einf\u00fchrung des E-Government.<\/p>\n<p>Mittlerweile stehen die Kommunen in Th\u00fcringen vor der Aufgabe, dass neue E-Government-Gesetz umzusetzen und dazu zahlreiche technische und vor allem organisatorische Anstrengungen zu unternehmen. Aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sind in den Text eingeflossen, zentrale Themen des E-Governments wurden abgedeckt und mit Zeitpl\u00e4nen versehen. Zum Teil reichen die Regelungen in Th\u00fcringen \u00fcber Bundesvorgaben hinaus. Nicht zuletzt soll das Gesetz die Verwaltungsmodernisierung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Im Dezember 2017 hatte der Th\u00fcringer Rechnungshof konstatiert: IT-Strategie, Software-Betreuungssystem, Sicherheitskonzeption, Beschaffungs- und Entwicklungssystem \u2013 80 Prozent der mehr als 800 Kommunen im Freistaat haben nichts davon. Die Diversit\u00e4t und die Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen setzen sich in der IT-Landschaft fort.<\/p>\n<h3>E-Government in Th\u00fcringen<\/h3>\n<p>Das Land Th\u00fcringen will\u00a0die Kommunen in den n\u00e4chsten Jahren zielgerichtet unterst\u00fctzen und\u00a0f\u00fcr verschiedene E-Government-Anwendungen und -Ausbaustufen entsprechende Basisanwendungen zur Verf\u00fcgung stellen. Grund f\u00fcr diesen Ansatz ist das Fehlen einer Struktur der kommunalen Zusammenarbeit im IT-Bereich in Th\u00fcringen im Vergleich zu anderen Bundesl\u00e4ndern.\u00a0 All diese Basisanwendungen\u00a0sollen im Th\u00fcringer Landesrechenzentrum zentral betrieben und gepflegt werden. Kommunen k\u00f6nnen dann\u00a0\u00fcber ThAVEL \u2013 das zentrale Antragsmanagement-System f\u00fcr Beh\u00f6rden \u2013\u00a0viele Dienste online bereitstellen. Dabei\u00a0wird sich ThAVEL in die bestehenden Internet-Auftritte der Beh\u00f6rden und Kommunen einf\u00fcgen. Diese Basisanwendungen werden den Kommunen\u00a0kostenfrei zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"font-size: 14pt;\"><em><span style=\"color: #769400;\">&#8222;Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft ist E-Government eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt der Haushaltskonsolidierung.&#8220;\u00a0<\/span><\/em><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #769400; font-size: 8pt;\">Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaates Th\u00fcringen<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Th\u00fcringen hat seit dem Jahr 2016 einen zentralen IT-Haushaltsplan, der vom Finanzministerium bewirtschaftet wird.\u00a0Aktuell f\u00fchrt der Freistaat in der Justizverwaltung die E-Akte ein. Ab 2019 wird es eine Schwerpunktabteilung f\u00fcr E-Government und IT geben. Bereits heute steuern Fachleute das Th\u00fcringer E-Government zentral und sind Ansprechpartner f\u00fcr die anderen Ressorts. Die Abteilung wird von einem nachgeordneten Bereich im Landesverwaltungsamt unterst\u00fctzt: die Abteilung \u201eKompetenzzentrum Verwaltung 4.0\u201c im Landesverwaltungsamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Neue Herausforderungen stehen an<\/strong><\/h3>\n<p>Die KIV Th\u00fcringen GmbH besch\u00e4ftigt sich bereits seit l\u00e4ngerer Zeit mit diesem Thema und steht dazu in st\u00e4ndigem Kontakt sowohl mit dem Th\u00fcringer Innenministerium als auch mit dem Th\u00fcringer Landesrechenzentrum und dem Gemeinde- und St\u00e4dtebund Th\u00fcringen e.V. Hier sind wir bestrebt, den gesamten Komplex (E-Rechnung, E-Akte, E-Mail-Archivierung, Onlinezugangsgesetz, neues E-Government-Gesetz, Anbindung der Kommunen an ThAVEL, Datenschutzgrundverordnung) im Sinne unserer Kunden und aus Sicht der Th\u00fcringer Verwaltungen sachgerecht technisch und organisatorisch zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Schwerpunkte und Fristen<\/h3>\n<p><strong>E-Rechnung:<\/strong> Empfang und medienbruchfreie Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind ab dem <strong>27.11.2019<\/strong> zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>E-Akte:<\/strong> Die E-Akte ist bis 01.01.2022 verbindlich in der Landesverwaltung einzuf\u00fchren. Die nachgeordneten Kommunen sollen dies voraussichtlich bis <strong>01.01.2023<\/strong> umsetzen.<\/p>\n<p><strong>E-Payment:<\/strong> Laut Entwurf des E-Government-Gesetzes Th\u00fcringens (\u00a712) m\u00fcssen die Beh\u00f6rden sp\u00e4testens ab dem <strong>01.01.2019<\/strong> elektronische Bezahlm\u00f6glichkeiten und die elektronische Rechnungsstellung erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>E-Mail-Archivierung:<\/strong> Die E-Mail-Archivierung als Pflichtaufgabe nach den Grunds\u00e4tzen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchf\u00fchrung gilt <strong>bereits seit 01.01.2017.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Datenschutz\/Datensicherheit:<\/strong> Bei der Umsetzung aller genannten Aufgaben muss es ein technisches Ziel sein, Daten jeglicher Art in ausreichendem Ma\u00dfe gegen Verlust, Manipulation und andere Bedrohungen zu sichern. Die europ\u00e4ische Datenschutzgrundverordnung (<strong>verbindlich ab 25.05.2018<\/strong>) gibt dabei u.a. den Rahmen f\u00fcr E-Rechnung, E-Akte, E-Payment und E-Mail-Archivierung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sprechen Sie uns an &#8211; wir stehen Ihnen zur Seite.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herausforderung E-Government Unter E-Government im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchf\u00fchrung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen beh\u00f6rdlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und B\u00fcrgern bzw. 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